OTTO'S Mietwagen - Allgemeine Bedingungen

Berechtigung zum Führen des Mietfahrzeuges

Nur der "Mieter" ist berechtigt.

Führerausweis

Ein gültiger CH-Führerausweis der Kategorie B muss vorgelegt werden.

Fahrzeugübernahme/-rückgabe

Ist nur während der Öffnungszeiten der Filiale möglich.

Internationale Transport

Transporte ausserhalb der Schweiz sind nur erlaubt, wenn sie bei "weiteren Abmachungen" vermerkt sind.

Transporte

Transporte von gefährlichen Gütern im Sinne der Strassenverkehrsordnung sind nicht erlaubt.

Diesel

Der Mietwagen muss in jedem Fall vollgetankt retourniert werden, ansonsten ist eine Umtriebsentschädigung von Fr. 150.- zu bezahlen. ACHTUNG, Fahrzeuge müssen in der Regel mit Diesel betankt werden!

Ordnungsbussen

Diese müssen vom Mieter direkt beglichen werden, nicht bezahlte oder nicht gemeldete Ordnungsbussen werden mit einem Verwaltungskostenzuschlag von Fr. 150.- belastet.

Versicherungen

a) Haftpflichtversicherung*: unbegrenzte Deckung (Selbstbehalt Fr. 300.-) ist im Mietpreis inbegriffen.

b) Vollkaskoversicherung*: ist im Mietpreis inbegriffen

c) Insassenversicherung* ist im Mietpreis inbegriffen.

* Versicherungsschutz gemäss den allg. Bedingungen der Allianz Suisse.

Forderungen der Versicherung bei Grobfahrlässigkeit sind aber nicht ausgeschlossen.

Unfälle

Jeder Unfall ist sofort der Polizei und dem Vermieter zu melden und der im Fahrzeug liegende, offizielle Unfallrapport ist auszufüllen. Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Vermieterfirma ohne Belang.

Zahlungsbedingungen

Bei Mietbeginn muss eine Kaution von Fr. 300.- an der Kasse einbezahlt werden. Diese wird dann bei Rückgabe des Mietwagens mit den Mietkosten verrechnet. Kosten für Otto's Mietwagen werden nur bar abgerechnet.

Gerichtsstand

CH-6343 Rotkreuz