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Rückgaberichtlinien

Sämtliche Rückgaben haben grundsätzlich unseren AGB (Ziffer 10 Widerrufsrecht) zu entsprechen. 
Innert 14 Tagen nach Lieferung kann der Kunde ohne Angaben von Gründen einen über OTTO’S Onlineshop geschlossenen Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Artikel in Besitz genommen hat. Der Widerruf hat online unter Rückgabe und Garantie Rückgabe | OTTO'S Onlineshop (ottos.ch) schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Formvorschrift ist der Widerruf unwirksam.


1. Rückgabefrist

•    Der Widerruf wird online, auf der entsprechenden Seite, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung angemeldet.
•    Die Artikel müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Widerruf auf Kosten des Kunden an OTTO’S AG retourniert werden. Für die Rückgabe ist das Datum des Poststempels oder die Übergabe an den KEP Dienst oder den Spediteur massgebend. 


2. Rücksendung

Die Artikel sind im Original-Zustand, ungebraucht und unversehrt sowie in der Original-Verpackung, ebenfalls unversehrt und ohne aufgeklebte Etiketten, zusammen mit den Online erstellten Rücksendeunterlagen auf Kosten des Kunden an folgende Adresse zurückzusenden: 
OTTO’S AG, Onlineshop Retouren, Wassermatte 3, 6210 Sursee.


3. Rückerstattung

Nach Erhalt der zurückgesandten Ware im Original-Zustand, ungebraucht und unversehrt sowie in der Original-Verpackung, ebenfalls unversehrt und ohne aufgeklebte Etiketten, vergütet OTTO’S AG dem Kunden den Warenwert. Bereits entstandene Versandkosten werden nicht rückerstattet.


4. Rücksendekosten

Die Rücksendegebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Absenders.
Im Falle einer Falschlieferung, werden die Rücksendekosten von OTTO’S übernommen.


5. Keine Rückgabe möglich

In folgenden Fällen ist leider keine Rücknahme möglich:
•    Artikel wurde gebraucht
•    Bei geöffneten Packungen von Kontaktlinsen
•    Tiernahrung und Lebensmittel (inklusive alkoholische und nichtalkoholische Getränke), auch bei geschlossener Verpackung
•    Geschenkkarten
•    Bei geöffneten Packungen von Hygieneartikel (Rasierapparat, Zahnbürsten, Unterwäsche, Badebekleidung usw.)
•    Artikel, welche gemäss Kundenangaben konfiguriert wurden (Ski, Fahrräder, Möbel usw.)
•    Beschädigte Artikel
•    Original-Verpackung fehlt
•    Fehlendes Zubehör (z.B. Bedienungsanleitung)
•    Matratzen und Teppiche
•    Saisonale Artikel


OTTO’S AG behält sich vor, die Kosten für die Verarbeitung von Rücksendungen, welche nicht den Rückgaberichtlinien entsprechen, pauschal mit einer Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 in Rechnung zu stellen und mit der Rückerstattung des Warenwerts zu verrechnen. Alternativ ist OTTO’S AG wahlweise auch berechtigt, die Ware mit befreiender Wirkung an die letztgenannte Lieferadresse des Kunden zu versenden; die erneuten Versandkosten / Lieferkosten werden dem Kunden belastet. Wird die Rücksendung durch den Kunden nicht angenommen und wieder an OTTO’S AG retourniert, ist OTTO’S AG berechtigt, über die Ware frei zu verfügen und jeglicher Rückerstattungsanspruch des Kunden entfällt.


6. Falschlieferung

Falschlieferungen sind innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Sendung online unter Rückgabe & Garantie Rückgabe | OTTO'S Onlineshop (ottos.ch) zu erfassen. Bei Falschlieferungen werden die Rücksendekosten von OTTO’S AG übernommen und dem Kunden nach Erhalt und Prüfung der Rücksendung der Kaufbetrag zurückerstattet. OTTO’S AG stellt dem Kunden in eigenem Ermessen für die Rücksendung entweder eine Postetikette zu, oder organisiert den Rücktransport über einen von OTTO’S AG beauftragten Spediteur. Der Artikel darf in diesem Fall nicht benützt und muss im Lieferzustand aufbewahrt werden.

Garantierichtlinen

Sämtliche Anträge auf Garantieleistung haben grundsätzlich unseren AGB (Ziffer 11, 12 & 13; Prüfpflicht des Kunden, Sachgewährleistung, Herstellergarantie) zu entsprechen. Sollte ein Artikel innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Mangel aufweisen, so muss dieser online unter Rückgabe & Garantie OTTO'S (zendesk.com) erfasst werden. Dabei muss eine allgemein verständliche Fehlerbeschreibung des Mangels erfasst werden. Auf Verlangen von OTTO’S müssen auch Fotos zur Verfügung gestellt und hochgeladen werden, welche den Mangel darstellen (vgl. Ziff. 11). Die Ware muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erfassung des Garantieantrages an OTTO’S retourniert werden. 
Für die Rückgabe ist das Datum des Poststempels oder die Übergabe an den KEP Dienst oder den Spediteur massgebend. Eine Rücksendung eines über den Onlineshop bezogenen Artikels per Post bzw. Spediteur sowie die Bearbeitung des Garantiefalls sind nur mit den entsprechenden, online erstellten Rücksendeunterlagen möglich. Es gilt stets die zweijährige Gewährleistungsfrist gemäss geltender schweizerischer Gesetzgebung. OTTO’S AG kann die Gewährleistung nach ihrer Wahl durch kostenlose Reparatur, Ersatzlieferung oder durch die Rückerstattung oder Minderung des Kaufpreises mittels eines OTTO’S Gutscheines erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Rechnungs-Quittung gilt als Garantieschein. 
Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung seitens OTTO’S AG hinausgeht, ist der Kunde gehalten, sich direkt an den Hersteller zu wenden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Artikel nicht von OTTO’S AG selbst produziert werden. Ansprüche aus Herstellergarantie werden ausschliesslich durch den Hersteller gewährt. Die Prüfung eines Garantieanspruches obliegt alleine dem Hersteller.

7. Prüfung des Garantieanspruches

Nach Erhalt des Artikels wird dieser zur Prüfung an die Reparaturstelle des Herstellers weitergeleitet. Wird bei der Prüfung des defekten Artikels festgestellt, dass der Mangel nicht unter die Garantieleistungen des Herstellers fällt, so kann der Kunde auf eigene Kosten einen Reparaturauftrag erteilen. Wird kein Reparaturauftrag erteilt, so kann der defekte Artikel kostenpflichtig retourniert oder entsorgt werden. Erteilt der Kunde keinen Reparaturauftrag, so können die Kosten, welche für die Prüfung des Artikels angefallen sind, dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

8. Besondere Bestimmungen für bestimmte Produktekategorien:

Wein
Beanstandungen beim Wein müssen schriftlich beim Kundendienst von OTTO’S AG über das Kontaktformular OTTO'S (zendesk.com) gemeldet werden. Der Kundendienst nimmt das Anliegen auf und informiert über das weitere Vorgehen. 
Bei Zapfenflaschen hat OTTO’S AG das Recht, die beanstandeten Flaschen zur internen Überprüfung zurückzuverlangen.Wird der Zapfengeschmack bei der Überprüfung des Weins durch die OTTO’S AG ebenfalls festgestellt, vergütet OTTO’S AG dem Kunden den Warenwert. Darüber hinaus ist jeder Anspruch auf Minderung, Wandelung oder Schadenersatz, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

E-Bikes
Den Endkunden stehen die Gewährleistungsansprüche gemäss Ziff. 12 und 13 zu. 
Auch wenn ein Akku korrekt und regelmässig geladen wird, kann im Laufe der Zeit ein Kapazitätsverlust auftreten. Dies gilt als normale Abnützung, für welche keine Gewährleistung besteht. In der Betriebsanleitung zum E-Bike wird weitergehend über die Handhabung und Abnützung des Akkus informiert.
Nicht Gegenstand von Gewährleistungsansprüchen ist zudem die übliche Abnutzung von Verschleissteilen (z.B. Reifen, Schläuche, Ketten, Ritzel, Bremsbeläge, Lackierung, Aufschriften, etc.).
Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, dass das E-Bike regelmässig gewartet und gepflegt wird (inkl. Durchführung aller Inspektionen gemäss Bedienungsanleitung). 
Gewährleistungsansprüche sind ausserdem ganz ausgeschlossen, wenn das E-Bike selbständig modifiziert beziehungsweise repariert oder nicht bestimmungsgemäss gebraucht wurde: Renn- und Wettkampfeinsatz, gewerblicher Gebrauch, Überladung und weitere Nutzung ausserhalb des vorgesehenen Zwecks, etc. 

Trampoline 
Trampoline müssen über den Winter abgebaut werden. Für besseren UV-Schutz empfiehlt OTTO’S AG die Verwendung einer Abdeckplane. Zudem muss das Trampolin jeweils vor Gebrauch unbedingt überprüft werden (Sprungmatte, Sicherheitsnetz, Rahmen, Randabdeckung). Es dürfen keine Defekte vorhanden sein. Das Trampolin und allfälliges Zubehör müssen gemäss Aufbauanleitung aufgebaut und positioniert sein. Die Benützungsvorschriften sind in der Anleitung ausführlich erklärt und sind zwingend einzuhalten. Die Randabdeckung und das Sicherheitsnetz sind Verbrauchsgegenstände, je nach Benutzung kann die Lebensdauer stark variieren. Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Benützungsvorschriften entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

9. Von der Gewährleistung ausgeschlossen

Verschleissteile oder Teile, die durch die Benützung des Artikels normale Abnützungen aufweisen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Diese können auf Anfrage allenfalls als Ersatzteile kostenpflichtig bestellt werden. Der Ausschluss gilt auch für:
•    Teile, welche aufgrund schlechter beziehungsweise nicht regelmässig durchgeführter Pflege der Artikel oder infolge starker Verschmutzung einen Defekt erleiden
•    Schäden, durch Überbeanspruchung, z.B. Gewicht, Hitze, durch gewerblichen Gebrauch oder Renn- und Wettkampfeinsätze usw. 
•    Schäden, durch (Fehl-) Manipulationen und andere Eingriffe
•    Äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz-, Schlagschäden usw.

Sursee, Dezember 2023