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Rückgaberichtlinien

Sämtliche Rückgaben haben grundsätzlich unseren AGB (Ziffer 9 Widerrufsrecht) zu entsprechen. Die Kunden haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht auf Ihre Bestellungen bei ottos.ch.

Um einen Artikel zu retournieren, muss der Widerruf vor der Rücksendung online auf Rückgabe & Garantie angemeldet werden. Eine Rücksendung von Artikeln, welche bei www.ottos.ch bezogenen wurden, per Post bzw. Spediteur ist nur mit den entsprechenden online erstellen Rücksendeunterlagen möglich.

1. Rückgabefrist

  • Der Widerruf wird online, auf der entsprechenden Seite, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung angemeldet.
  • Die Ware wird innerhalb von 7 Kalendertagen nach Widerruf an OTTO’S retourniert. Für die Rückgabe ist das Datum des Poststempels oder die Übergabe an den Spediteur relevant.

2. Rücksendung

Die Ware ist im Original-Zustand (nicht-defekt und ungebraucht) sowie in der Original-Verpackung zusammen mit dem online erstellten Rücksendeunterlagen zurück zu senden.

3. Rückerstattung

Nach Erhalt der zurückgesandten Ware im Original-Zustand, ungebraucht und unversehrt sowie in der Original-Verpackung vergütet OTTO'S AG dem Kunden den Warenwert. Bereits entstandene Versandkosten werden nicht rückerstattet.

4. Rücksendekosten

Die Rücksendegebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Absenders.

Im Falle einer Falschlieferung, werden die Rücksendekosten von OTTO’S übernommen.

5. Keine Rückgabe möglich

In folgenden Fällen ist leider keine Rücknahme möglich:

  • Artikel wurde gebraucht 
  • Bei geöffneten Packungen von Kontaktlinsen
  • Tiernahrung und Lebensmittel (inklusive alkoholische und nichtalkoholische Getränke), auch bei geschlossener Verpackung 
  • Geschenkkarten 
  • Bei geöffneten Packungen von Hygieneartikel (Rasierapparat, Zahnbürsten, Unterwäsche, Badebekleidung, usw.)
  • Artikel, welche gemäss Kundenangaben konfiguriert wurden (Ski, Fahrräder usw.)
  • Beschädigte Artikel 
  • Original-Verpackung fehlt 
  • Fehlendes Zubehör (Bedienungsanleitung)

OTTO’S AG behält sich vor, die Kosten für die Verarbeitung von Rücksendungen, welche nicht den Rückgaberichtlinien entsprechen, pauschal mit einem Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 in Rechnung zu stellen und mit der Rückerstattung des Warenwerts zu verrechnen. Alternativ ist OTTO’S AG wahlweise auch berechtigt, die Ware mit befreiender Wirkung an die letztgenannte Lieferadresse des Kunden zu versenden; die erneuten Versandkosten / Lieferkosten werden dem Kunden belastet. Wird die Rücksendung durch den Kunden nicht angenommen und wieder an OTTO’S AG retourniert, ist OTTO’S AG berechtigt, über die Ware frei zu verfügen, und jeglicher Rückerstattungsanspruch des Kunden entfällt.

6. Falschlieferung

Falschlieferungen sind innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Sendung online unter Rückgabe & Garantie zu erfassen. Bei Falschlieferungen werden die Rücksendekosten von OTTO’S AG übernommen und dem Kunden nach Erhalt und Prüfung der Rücksendung der Kaufbetrag zurückerstattet. OTTO’S AG stellt dem Kunden in eigenem Ermessen für die Rücksendung entweder eine Postetikette zu, oder organisiert den Rücktransport über einen von OTTO’S AG beauftragten Spediteur. Der Artikel darf in diesem Fall nicht benützt und muss im Lieferzustand aufbewahrt werden.

Garantierichtlinen

Sämtliche Anträge auf Garantieleistung haben grundsätzlich unseren AGB (Ziffer 11 Gewährleistung und Herstellergarantie) zu entsprechen. Sollte ein Artikel innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Mangel aufweisen, so muss dieser online unter Rückgabe & Garantie erfasst werden. Dabei muss eine allgemein verständliche Fehlerbeschreibung des Mangels erfasst werden. Auf Verlangen von OTTO’S müssen auch Fotos zur Verfügung gestellt und hochgeladen werden, welche den Mangel darstellen (vgl. Ziff. 10). Die Ware muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erfassung des Garantieantrages an OTTO’S retourniert werden.

Für die Rückgabe ist das Datum des Poststempels oder die Übergabe an den Spediteur relevant. Eine Rücksendung eines über den Onlineshop bezogenen Artikels per Post bzw. Spediteur sowie die Bearbeitung des Garantiefalls sind nur mit den entsprechenden, online erstellen Rücksendeunterlagen möglich. Es gilt stets die zweijährige Gewährleistungsfrist seit Lieferdatum, wobei OTTO’S AG die Gewährleistung wahlweise durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Wandelung oder Minderung erbringen kann. Die Rechnungs-Quittung gilt als Garantieschein.

Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung seitens OTTO’S AG hinausgeht, ist der Kunde gehalten, sich direkt an den Hersteller zu wenden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Produkte nicht von OTTO’S AG selbst produziert werden. Ansprüche aus Herstellergarantie werden ausschliesslich durch den Hersteller gewährt. Die Prüfung eines Garantieanspruches obliegt alleine dem Hersteller.

1. Prüfung des Garantieanspruches

Nach Erhalt des Artikels wird dieser zur Prüfung an die Reparaturstelle des Herstellers weitergeleitet. Wird bei der Prüfung des defekten Artikels festgestellt, dass der Mangel nicht unter die Garantieleistungen des Herstellers fällt, so kann der Kunde auf eigene Kosten einen Reparaturauftrag erteilen. Wird kein Reparaturauftrag erteilt, so kann der defekte Artikel kostenpflichtig retourniert oder entsorgt werden. Erteilt der Kunde keinen Reparaturauftrag, so können die Kosten welche für die Prüfung des Artikels angefallen sind, dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

2. Rücksendekosten

Die Rücksendekosten / Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden; davon ausgenommen sind Rücksende- und Transportkosten bei Falschlieferungen.

3. Besondere Bestimmungen für bestimmte Produktekategorien:

Wein

Beanstandungen beim Wein müssen telefonisch beim Kundendienst von OTTO’S gemeldet werden. Der Kundendienst nimmt das Anliegen auf und informiert über das weitere Vorgehen. Bei Zapfenflaschen hat der Kundendienst das Recht, die beanstandeten Flaschen zur internen Überprüfung zurückzuverlangen. Wird der Zapfengeschmack bei der Überprüfung des Weins durch die OTTO’S AG ebenfalls festgestellt, vergütet OTTO’S AG dem Kunden den Warenwert. Darüber hinaus ist jeder Anspruch auf Minderung, Wandelung oder Schadenersatz, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

E-Bikes

Den Endkunden stehen die üblichen Gewährleistungsansprüche zu.
Beim Akku wird nach zwei Jahren eine Restkapazität von 60% der ursprünglichen Nennkapazität gewährleistet, sofern der Akku gemäss Betriebsanleitung bedient und aufgeladen wurde.
Nicht Gegenstand von Gewährleistungsansprüchen ist die übliche Abnutzung von Verschleissteilen (z.B. Reifen, Schläuche, Ketten, Ritzel, Bremsbeläge, Lackierung, Aufschriften, etc.).
Es liegt im Verantwortungsbereich des Endkunden, dass das E-Bike regelmässig gewartet und gepflegt wird (inkl. Durchführung aller Inspektionen gemäss Bedienungsanleitung).

Gewährleistungsansprüche sind ausserdem ausgeschlossen, wenn das E-Bike selbständig modifiziert bzw. repariert oder nicht bestimmungsgemäss gebraucht wurde:
Renn- und Wettkampfeinsatz, gewerblicher Gebrauch, Überladung und weitere Nutzung ausserhalb des vorgesehenen Zwecks, etc.

Trampoline

Trampoline müssen über den Winter abgebaut werden. Für besseren UV-Schutz empfiehlt OTTO’S AG die Verwendung einer Abdeckplane. Zudem muss das Trampolin jeweils vor Gebrauch unbedingt überprüft werden (Sprungmatte, Sicherheitsnetz, Rahmen, Randabdeckung). Es dürfen keine Defekte vorhanden sein. Das Trampolin und allfälliges Zubehör müssen gemäss Aufbauanleitung aufgebaut und positioniert sein. Die Benützungsvorschriften sind in der Anleitung ausführlich erklärt und sind zwingend einzuhalten. Die Randabdeckung und das Sicherheitsnetz sind Verbrauchsgegenstände, je nach Benutzung kann die Lebensdauer stark variieren. Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Benützungsvorschriften entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

4. Von der Garantie ausgeschlossen

  • Verschleissteile oder Teile, die durch die Benützung des Artikels normale Abnützungen aufweisen; Diese können auf Anfrage allenfalls als Ersatzteile kostenpflichtig bestellt werden 
  • Teile welche aufgrund schlechter, beziehungsweise nicht regelmässig durchgeführter Pflege der Ware oder infolge starker Verschmutzung einen Defekt erleiden 
  • Schäden welche durch Überbeanspruchung, z.B. Gewicht, Hitze usw. verursacht werden 
  • Schäden durch Fehlmanipulationen, Eingriffe und Manipulationen 
  • äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz-, Schlagschäden usw.

Sursee, August 2021