Memotti - Jede Woche spielen!
Aufdecken. Merken. Gewinnen.
Spiele jede Woche Memotti, setze deine Bestzeit und sichere dir wöchentlich die Chance auf Geschenkgutscheine im Wert von bis zu CHF 1'000.-. Am Ende wird unter allen Teilnehmenden ein Hauptpreis von CHF 2’500 in bar verlost. Zusätzlich kannst du OTTI auf seiner grossen Tour begleiten und erfährst, wie das Memotti entstanden ist.
So funktioniert's
OTTI ON TOUR
An einem gemütlichen Sonntag scheint die Sonne durchs Fenster und taucht OTTIs Wohnung in goldenes Licht. Er sitzt auf dem Sofa, vor ihm liegen Papierschnitzel, eine offene Leimtube und eine Schere. Mit funkelnden Augen betrachtet er das bunte Merkspiel auf dem Tisch.
„Geschafft!“, ruft er und wischt sich die Stoffhände ab. „Mein Memotti ist fertig! Jede Karte erzählt ein Abenteuer, das ich erlebt habe. Wisst ihr, wie ich überhaupt auf all diese Abenteuer gekommen bin?“
OTTI beugt sich vor, seine Henkel wippen. Flüsternd sagt er: „Ich wollte Erinnerungen sammeln, wie in einem Fotobuch. Aber ich wollte sie immer dabeihaben. So entstand die Idee vom Memotti.“ Er lächelt und dreht die erste Karte um. „Kommt mit, ich zeige euch, wie alles begann …“
Gewinner/innen
- Patricia S. aus Pieterlen
- Tunde M. aus Paradiso
- Giuseppe M. aus Cugnasco
- Verena W. aus Spiez
- Edith F. aus Grenchen
- Maria Theresa C. aus Balzers
- Petra B. aus Zürich
- Dominic S. aus Konolfingen
- Fabienne J. aus Oberönz
Fragen und Antworten
Sobald du die Memotti-Seite öffnest, startet automatisch die Spielzeit. Dein Ziel ist es, so schnell wie möglich alle Kartenpaare aufzudecken. Das Ranking bleibt die ganze Woche über verdeckt – du weisst also nicht, wie schnell andere sind. Wenn du mit deiner Zeit zufrieden bist, kannst du deine Runde zusammen mit deinen Daten einreichen. Danach ist keine weitere Teilnahme in dieser Woche möglich.
Der Teilnehmende erklärt, dass er das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz innerhalb der Schweiz oder Lichtenstein hat. Mehrfachteilnehmende, Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste sowie gewerbliche Teilnehmende sind ausgeschlossen.