Starte mit unserem Gewinnspiel in den Frühling
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Du kannst am OTTO'S Frühlingsgewinnspiel auf unseren Social-Media-Kanälen teilnehmen, indem du uns auf ...
- Instagram,
- Facebook und
- TikTok
... folgst und den Gewinnspielbeitrag einfach mit «Gefällt mir» markierst und kommentierst. Du kannst auch unseren WhatsApp-Kanal, YouTube-Kanal oder unseren Newsletter abonnieren.
Jedes weitere «Like» mit einem Herzchen zusätzlich zu unseren Gewinnspielbeitrag und jeder weitere Kommentar zu unseren Beiträgen bringt uns näher zusammen und steigert deine Chancen auf einen sensationellen Gewinn! 😉
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Teilnahmebedingungen
OTTO’S Frühlingsgewinnspiel
1. Allgemeines
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die OTTO’S AG, Wassermatte 3, 6210 Sursee (nachfolgend
"OTTO’S" oder „wir“ genannt). Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt zu den vorliegenden
Teilnahmebedingungen.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu einer externen Social Media Plattform.
Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Sie“),
dass er/sie die vorliegenden Teilnahmebedingungen vollumfänglich akzeptiert sowie die
Datenschutzhinweise von OTTO‘S (www.ottos.ch/de/datenschutz) zur Kenntnis genommen hat.
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht abhängig von der Leistung eines geldwerten Einsatzes
oder vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Die Gewinnchancen
werden dadurch auch nicht erhöht.
Das Gewinnspiel endet per 24.04.2024, 24:00 Uhr.
2. Teilnahmeberechtigung
Der Teilnehmer erklärt, dass er das 16. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz innerhalb der
Schweiz hat. Mehrfachgewinne sind ausgeschlossen.
Der Teilnehmer darf lediglich in seinem eigenen Namen und mit nur einem Account teilnehmen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Angestellte von OTTO’S, einschliesslich deren Angehörigen
und Mitarbeiter/innen beteiligter Agenturen.
Die Teilnahme erfolgt ausschliesslich über offiziellen Kommunikationskanäle von OTTO’S
(Instagram: @ottos.ch, Facebook: @ottos.ch, TikTok: @ottos.ch, Youtube: @ottosch, Whatsapp-Kanal, Newsletter).
Eine physische Teilnahme (z.B. in einer OTTO‘S Filiale oder Zusendung von Briefen, Postkarten etc.) ist
ausgeschlossen.
3. Beschreibung der Gewinne
Die Teilnehmer am „OTTO’S Frühlingsgewinnspiel“ erhalten mit ihrer Teilnahme die Chance auf
folgende Gewinne:
- 1x SPC E-Roller XT2000
- 1x KitchenAid Mini-Food Processor
- 1x Thomson Kochroboter
- 1x Hisense TV 55 Zoll, 4K, QLED
- 1x Nutribullet Blender Combo 1000W
- 1x Philips Stickstaubsauger Speedpro
4. Durchführung des Gewinnspiels
An der Verlosung der oben aufgeführten Gewinne nimmt teil, wer
a) @ottos.ch auf Instagram folgt, den Gewinnspielbeitrag liket und kommentiert, oder
b) @ottos.ch auf Facebook folgt, den Gewinnspielbeitrag liket und kommentiert, oder
c) @ottos.ch auf TikTok folgt, den Gewinnspielbeitrag liket und kommentiert, oder
d) den Whatsapp-Kanal von OTTO’S abonniert hat und einer Teilnahme zustimmt, oder
e) sich im Gewinnspielzeitraum für den OTTO’S-Newsletter registriert, oder
f) @ottosch auf Youtube abonniert.
5. Gewinnziehung, Benachrichtigung und Preisübergabe
Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss ausgelost und direkt über den entsprechenden Kommunikationskanal kontaktiert.
Sämtliche Gewinne werden von OTTO’S unentgeltlich zur Verfügung gestellt und können nicht in
Bargeld ausbezahlt oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden. Der Anspruch auf einen
Gewinn kann nicht an Dritte abgetreten werden. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz
geführt.
6. Störungen im Ablauf; Haftungsausschluss
OTTO’S behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Mitteilung und Begründung unter Berücksichtigung
der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe die
ordnungsgemässe Fortsetzung verunmöglichen oder ein Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels
besteht.
OTTO’S hat das Recht, Teilnehmer von dem Gewinnspiel ohne Mitteilung und Begründung
auszuschliessen, insbesondere weil sie den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren
bzw. dies versuchen und/oder gegen die Spielregeln verstossen. Dies gilt ebenso hinsichtlich
Teilnehmern, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.
OTTO’S übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der
Internet-Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine
eventuelle Überlastung der www.ottos.ch Seite.
OTTO’S haftet nur für Schäden, die von OTTO’S oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurden.
Sofern mit OTTO’S nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, schliesst OTTO’S sämtliche
Gewährleistungen und Garantien im Zusammenhang mit den Preisen aus.
7. Schlussbestimmungen
Das Gewinnspiel unterliegt schweizerischem Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden,
so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt
Sursee, 27.03.2024
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